Wo bekomme ich Zuschüsse für meine Küche?

Eine barrierefreie Küche ist leider in der Anschaffung teurer als eine herkömmliche Standardküche. Aber die gute Nachricht ist, das es Zuschüsse für Ihre Komfortküche geben kann.

Für barrierefreie Küchen und Bäder gibt es verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung.

Dies können sein: Pflegekassen, Berufsgenossenschaften, Versicherungen etc. Genaueres kann Ihnen Ihr Fachberater(in) oder evtl. die Wohnungsberatungsstelle sagen.

Mögliche Kostenträger sind:

 

Pflegeversicherung 

Die Pflegeversicherung fördert bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds mit bis zu 4.000,00 €. Voraussetzung ist der Pflegegrad 1. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/wohnumfeldverbessernde-massnahmen.html


Förderungen der Kommunen und Länder

Da die Angebote hier sehr unterschiedlich sind, fragen Sie bitte direkt Ihrem Landkreis, Stadt oder Gemeinde nach. Weitere Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

www.foerderdatenbank.de

Seite des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.

www.baufoerderer.de 


Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften sind für alle Arbeitsunfälle zuständig. Dazu zählt auch der direkte Arbeitsweg.

www.dguv.de


Sozialamt

Das Sozialamt leistet immer nachrangig. Es müssen also erst alle anderen Kostenträger in Anspruch genommen werden. Die Leistungen sind vermögens- und einkommensabhängig. 


KFW-Bank

Die KFW-Bank bietet unter der Nr. 455 Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohnungen an. Zuschuss je Wohnung bis zu 6.250,00 €.

KfW-Zuschussportal

Die zweite Möglichkeit ist der Förderkredit Nr. 159.

Die Details entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:

KfW-Kredit 159 


 Versorgungsämter / Fürsorgestellen

Nach dem Bundeversorgungsgesetz haben z. B. Soldaten und Opfer von Gewaltverbrechen einen Anspruch.


Finanzamt

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden. 


Wichtig ist bei allen Maßnahmen, dass die Antragsstellung vor dem Baubeginn erfolgen muss!